Gerade im Winter ist ein Heizungsausfall mit schwerwiegenden Folgen verbunden. Im ungünstigsten Fall kann sich in Ihrem Haus oder der Wohnung Schimmel bilden.
Doch zuerst: Sind Sie Eigentümer oder Mieter? Denn da gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Sie wohnen zur Miete | Mietwohnung
Wenn Sie zur Miete wohnen, dann sind Sie bei einer Störung der Heizung in der Meldepflicht. Rufen Sie Ihren Vermieter, oder wenn er nicht erreichbar sein sollte, die Hausverwaltung an. Weichen die Parteien aus, setzen Sie eine angemessene Frist. Danach steht Ihnen der Weg zur Mietminderung offen. Auf keinem Fall sollten Sie als Mieter selbst Hand anlegen, da im Schadensfall Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Sie sind Eigentümer | Eigentumswohnung
Hier haben Sie mehr Spielraum, was eigenständige Reparaturen angeht. Damit Sie keinen Schaden anrichten, haben wir Ihnen eine Liste zusammengestellt – und auch wann Sie besser den Fachmann kommen lassen sollten.
Bleibt Heizung kalt? Hier ein paar Tipps für Sie bei Heizungsausfall:
- Entlüften Sie die Heizung,
- Füllen Sie im Heizkörper Wasser nach,
- Gummidichtungen austauschen,
- Einstellungen nachprüfen,
- Wenn Ventil klemmt, den Stift am Ventil lockern und mit Fett behandeln
Wenn diesen Tricks nicht helfen, dann kontaktieren Sie Installateur-Singer. Wahrscheinlich hat ein Element defekt. Z.B. wenn das Thermostatventil defekt ist, dann lässt sich das Heizapparat nicht mehr abschalten. Heizgerät klopft, knarrt oder knackt. Rufen Sie einen Fachmann an. Wahrscheinlich sind die Rohren falsch verlegt. Wenn diese Geräusche beim Aufheizen und Abkühlen kommen, dann sind keine Maßnahmen erforderlich.
Gibt Ölheizung kreischende Geräusche von sich? Ölzufuhr gestört zum Brenner? → GEFAHR! Heizung SOFORT ausmachen und den Installateur informieren!
Wichtig: Es gibt eine Reihe von Störungen, die eine Heizung nicht ordnungsgemäß arbeiten lässt. Aus diesem Grund wenn nach der ersten Hilfe nichts mehr hilft, dann bestellen Sie einen Installateur Notdienst.
QUELLE: HH